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Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat sind geschaffen: Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist in Kraft getreten. Zusammen stellen Bund und Freistaat Bayern über fünf Jahre hinweg eine ‚Digitalisierungsmilliarde‘ für die Infrastrukturförderung an Bayerns Schulen bereit und verschaffen den Sachaufwandsträgern so ein hohes Maß an Planungssicherheit. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, jeder Schülerin und jedem Schüler in Bayern gerecht zu werden. Daher stehen bei der Planung der IT-Ausstattung und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht immer pädagogische und didaktische Ziele im Zentrum.
Welche Bundesmittel stehen dem Freistaat Bayern im DigitalPakt Schule zur Verfügung?
Der Bund stellt für den Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778 Mio. Euro bereit. Von diesen Mitteln stehen in Bayern 700 Mio. Euro für schulische und regionale Maßnahmen zur Verfügung, etwa Investitionen in den Ausbau
Auch die berufsspezifische IT-Ausstattung an berufsqualifizierenden Schulen sowie regionale Investitionsmaßnahmen wie z. B. der Aufbau von Strukturen zur professionellen IT-Administration und Wartung werden mit diesen Mitteln gefördert. Weitere 39 Mio. Euro sind für landesweite Maßnahmen vorgesehen, beispielsweise für die Entwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen. Darüber hinaus sind 39 Mio. Euro für Maßnahmen reserviert, bei denen mehrere Bundesländer zusammenarbeiten, wie etwa bei der Entwicklung eines verschlüsselten und pseudonymisierten Single-Sign-on-Zugangs zu digitalen Anwendungen und Medien für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Hier die Richtlinien herunterladen.
Können die bewilligten Mittel aus den Landesprogrammen weiterhin abgerufen werden?
Ja. Der Freistaat Bayern ist bereits 2018 im Rahmen der Umsetzung des Masterplans BAYERN DIGITAL II in die Investitionsförderung der digitalen Bildungsinfrastruktur eingestiegen und hat eigene Landesprogramme auf den Weg gebracht. Das 2018 angekündigte Förderpaket im Gesamtvolumen von 212,5 Mio. € steht den Kommunen nach den Beschlüssen zum Doppelhaushalt 2018/2019 nun wie geplant in der genannten Höhe zur Verfügung und befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Ziel der Landesprogramme zum digitalen Klassenzimmer und zur IT-Infrastruktur für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen war, den zuständigen kommunalen Sachaufwandsträgern frühzeitig größtmögliche Planungssicherheit und Flexibilität bei der Umsetzung ihrer Investitionsmaßnahmen zu geben. Daher konnten mit nur einer Antragsstellung zum 31.12.2018 die Gesamtmittel bereits frühzeitig in vollem Umfang bewilligt werden. Die Fördersummen waren in den Nachtragshaushalten 2018 mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen hinterlegt. Mit der vollumfänglichen Bereitstellung der Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2019/2020 können die Sachaufwandsträger dieses Fördervolumen nach Umsetzung der Maßnahmen durch Vorlage ihrer Verwendungsbestätigungen abrufen. Die beantragten Budgets stehen bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Erhalt des Förderbescheids für Vertragsschlüsse zur Verfügung, das Einreichen der Verwendungsbestätigungen und die Mittelauszahlung erfolgen binnen eines weiteren Jahres. Somit werden sich die Landesprogramme regulär über einen Zeitraum bis Ende 2022 erstrecken.
Wie werden Wartung und Pflege für die IT-Ausstattung sichergestellt?
IT-Infrastruktur kann nur dann ihren pädagogischen Nutzen entfalten, wenn sie zuverlässig und dauerhaft funktionsfähig verfügbar ist. Diese notwendigen Aufwendungen sind sogenannte „Sachaufwände“ oder „investive Aufwände“ im Bereich der Digitalisierung. Nach den Bestimmungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes einschließlich der amtlichen Begründungen fällt die Zuständigkeit für die Bereitstellung des Sachaufwands in den Aufgabenbereich der kommunalen und privaten Sachaufwandsträger –an diesem Grundsatz ändern auch der DigitalPakt und die Landesförderprogramme nichts. Für den investiven Teil leisten Bund und Freistaat durch die Förderprogramme jedoch eine erhebliche finanzielle Unterstützung bei der Digitalisierung der Schulen. Zusammen steht in Bayern die angekündigte Digitalisierungsmilliarde für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur bereit. So wird ein abgestimmter und kraftvoller Innovationsimpuls gesetzt.
Zum Sachaufwand gehören die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage in einem umfassenden Sinne. Damit sind die Sachaufwandsträger verantwortlich für die Einrichtung und Unterhaltung der IT-Infrastruktur. Gemäß Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land ist bei Antragstellung ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und ITSupport vorzulegen.
Laufende Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support sind im Investitionsförderungsprogramm DigitalPakt Schule nicht förderfähig. Die Sachaufwandsträger beteiligen sich mit mindestens 10 % an Eigenmitteln an den Investitionsmaßnahmen.
Wie sieht der weitere Fahrplan bis zur Auszahlung der Fördergelder aus?
Die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen Bund und Ländern ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten und endet nach fünf Jahren am 16. Mai 2024. Die schulischen Investitionsmaßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2025 vollständig mit dem Bund abzurechnen. Innerhalb dieses zeitlichen Korridors muss der gesamte Prozessablauf der Förderung dargestellt werden.
Der Vorgabe des DigitalPakts Schule folgend, einen hohen Anteil der Gelder zeitnah durch Bewilligungen zu binden, ist eine erste Antragsphase bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen, in der die Sachaufwandsträger nach bestimmten Vorgaben ihre benannten Maximalbeträge in mehreren Runden durch Vorlage einer Investitions- und Kostenplanung beantragen können. Ggf. verbliebene Restmittel fließen dann in eine zweite Antragsphase und kommen wiederum den Schulen zugute. Nach Erlass der Bewilligungsbescheide schließt sich die Umsetzungsphase durch Markterkundigungen, Ausschreibungen und Vertragsschlüsse an. Dieser so genannte Bewilligungszeitraum reicht bis zur Jahresmitte 2023. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen einschließlich Rechnungsstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises bei den Regierungen mit der sich anschließenden Prüfung und Mittelauszahlung steht ein weiteres Jahr bis Mitte des Jahres 2024 zu Verfügung. Damit sollen einerseits ausreichende Zeitkorridore für die Umsetzung der Maßnahmen geschaffen und andererseits die zeitlichen Vorgaben aus dem DigitalPakt zum Förder- und Abrechnungszeitraum eingehalten werden.
Voraussetzung: Teilnahme an der jährlichen Umfrage zur IT-Ausstattung an Schulen
Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen erhebt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus jährlich Daten zur IT-Ausstattung der Schulen. Die Teilnahme an dieser Umfrage ist Antragsvoraussetzung zur Förderung schulischer Maßnahmen an der jeweiligen Schule im Rahmen des DigitalPakts Schule.
Die Schulen sind am Montag, den 20. Mai 2019 per OWA aufgefordert worden, an der jährlichen Umfrage zur IT-Ausstattung an Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen teilzunehmen. In der Nachricht finden sich die nötigen Zugangsdaten.
Übermittlung der schuleigenen Medienkonzepte an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Mit Schreiben vom 5. Juli 2017 wurden alle bayerischen Schulen über die Verabschiedung des Masterplans BAYERN DIGITAL II informiert und zur gemeinsamen Gestaltung der Digitalisierung angehalten. Medienbildung ist als langfristig angelegter Prozess und somit als integrativer Bestandteil der inneren Schulentwicklung zu sehen. Daher wurden die Schulen aufgefordert, bis Ende des Schuljahres 2018/2019 ein schuleigenes Medienkonzept zu entwickeln, in dem alle Maßnahmen der Schule im Kontext des Lernens mit und über Medien systematisiert werden.
Im Zuge des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 kommt der Medienkonzeptarbeit nun neben ihrer Bedeutung für die schulische Medienkompetenzförderung noch eine weitere wichtige Rolle zu: Dem Freistaat Bayern stehen im DigitalPakt Schule des Bundes rund 778 Mio. Euro zur Verfügung. Eine wesentliche Voraussetzung für die Beantragung der für schulische Maßnahmen vorgesehenen Fördermittel ist, dass die spezifischen fachlichen oder pädagogischen Anforderungen der geförderten IT-Ausstattung im Medienkonzept der Schule dargestellt sind. Für diesen Nachweis ist folglich die Übermittlung der drei Bestandteile des Medienkonzepts –Mediencurriculum, Fortbildungsplanung und Ausstattungsplan –erforderlich. >Jetzt den Leitfaden zur Erstellung eines Medienentwicklungsplans herunterladen.
Um diesen Prozess möglichst reibungslos zu gestalten, wird eine zentrale Datenbank zur Verfügung gestellt, in welche die drei Bestandteile des Medienkonzepts eingestellt werden können. Sie erreichen diese Upload-Möglichkeit im Schulportal unter der mebis Portal-Startseite > Umfragen > Medienkonzepte, siehe https://www.mebis.bayern.de/medienkonzepte/
Votum zur IT-Ausstattung von Schulen
Der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen veröffentlicht regelmäßig aktualisiert Empfehlungen für Schulen. Diese Empfehlungen stellen Mindestanforderungen dar, die die Anforderungen der Schule, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Gegebenheiten des Marktes berücksichtigen. Laden Sie jetzt das PDF zum VOTUM 2019 herunter
Auf welche Höhe belaufen sich Zuwendungen?
Die Höhe der einem Sachaufwandsträger zugewiesenen Budgets wurde diesem von der zuständigen Regierung im Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Dabei ist die Budgethöhe weder abhängig vom Zeitpunktpunkt der Antragstellung noch von den geplanten Maßnahmen. Hier den Zuwendungsbescheid herunterladen.
Sind auch Träger privater Schulen zuwendungsberechtigt?
Die Förderung geschieht trägerneutral. Damit sind Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen zuwendungsberechtigt. Nicht zuwendungsfähig sind private Ergänzungsschulen und Schulen, deren Träger direkt der Freistaat Bayern ist (Eigenzuwendung).
Sind der DigitalPakt Schule und die Landesprogramme austauschbar?
Nein. Vielmehr greifen die beiden Förderschienen ineinander und ergänzen sich wechselseitig. Dabei setzen die parallel laufenden Förderstränge des Landes und des DigitalPakts unterschiedliche Akzentuierungen bei den Fördergegenständen: Im Digitalbudget des Freistaats Bayern steht vor allem die Ausstattung der digitalen Infrastruktur innerhalb der Klassenzimmer im Vordergrund und schließt schuleigene mobile Endgeräte wie Tablets oder Laptops zur Verwendung durch Schülerinnen und Schüler in vollem Umfang ein. Gegenstände der Förderung im Digitalbudget des Freistaats sind daher die Anschaffung und Inbetriebnahme votumskonformer digitaler Geräte für den pädagogischen Einsatz in allen Unterrichtsräumen (insbesondere der digitalen Klassenzimmer). Grundlage ist die Beschreibung des digitalen Klassenzimmers in Kapitel 4 des Votums des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen in der jeweils gültigen Fassung sowie die in Kapitel 10 vorgenommenen technischen Spezifikationen einschließlich der dort aufgeführten Mindestkriterien je Geräteklasse. Notwendige bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sind im Landesprogramm hingegen nur eingeschränkt förderfähig, wobei Kosten für WLAN-Access-Points selbst ganz ausgeschlossen sind.
Demgegenüber setzt der DigitalPakt Schule als Infrastrukturprojekt den Fokus klar auf die digitale Schulgebäudevernetzung einschließlich aktiver Netzwerkkomponenten (z. B. Switche) und die vollständige WLAN-Ausleuchtung einschließlich der erforderlichen Access Points. Förderfähig im DigitalPakt sind daher vor allem die Schulgebäudeverkabelung, die schulische WLAN-Infrastruktur, Anzeige- und Interaktionsgeräte (wie Dokumentenkameras, Beamer und interaktive Whiteboards) sowie digitale Arbeitsgeräte (etwa Arbeitsplatzrechner oder spezielle Ausstattung und Messgeräte für die berufsbezogene oder naturwissenschaftliche Bildung). Schulserver sind im DigitalPakt hingegen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in die Förderung einbezogen, sofern sie zum Beispiel dem Ausgleich eines noch nicht vorhandenen breitbandigen Glasfaseranschlusses dienen. Ebenso nur eingeschränkt förderfähig sind mobile Endgeräte an den allgemeinbildenden Schulen, die in ihrer Höhe auf 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens oder 25.000 € je Schule begrenzt sind.
Das bayerischen Landesprogramme und der DigitalPakt des Bundes gehen bei den Fördergegenständen daher Hand in Hand und ergänzen sich wechselseitig. Ihre Kompl ementarität ist Ausdruck des Zusammenwirkens von Bund, Ländern und Kommunen bei der Digitalisierung der Schulen.
Wer ist für mich zuständig?
Die zuständigen Regierungen mit Mail-Anschrift:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 20
Maximilianstr. 39, 80538 München
E-Mail: digitalesklassenzimmer@reg-ob.bayern.de
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20
Postfach, 84023 Landshut
E-Mail: Digitales-Klassenzimmer@reg-nb.bayern.de
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 20 -Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
93039 Regensburg
E-Mail: digitalesklassenzimmer@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
E-Mail: digitales-klassenzimmer@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 20
Promenade 27, 91522 Ansbach
E-Mail: Digitalesklassenzimmer@reg-mfr.bayern.de
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 20
Peterplatz 9, 97070 Würzburg
E-Mail: Digitalesklassenzimmer@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben
Sachgebiet Z3
Fronhof 10, 86152 Augsburg
E-Mail: Digitales-Klassenzimmer@reg-schw.bayern.de
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Berlin ca. 256 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Ziel ist der Ausbau und Aufbau der digitalen IT-Infrastruktur in den Schulen. Schon im Jahr 2019 können in die Schulen voraussichtlich rund 38 Millionen Euro investiert werden.
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie Projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Förderzeitraum
Ablauf Antragsverfahren
Alle Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: digitalpakt@senbjf.berlin.de
Antragsteller dürfen während der Laufzeit des Förderprogramms mehrfach Anträge stellen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auch in den Richtlinien. Hier die Richtlinien herunterladen.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Brandenburg rund 151 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Hinzu kommt der Eigenanteil, den Land, Kommunen und freie Schulträger in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro zu tragen haben.
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation) förderfähig:
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien. Hier herunterladen.
Voraussetzungen
Jedem Förderantrag sind folgende Dokumente beizufügen:
Eine Förderung wird nur für Maßnahmen gewährt, welche nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurden und bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 16. Mai 2024 gesichert erscheint.
Art und Höhe der Zuwendung
Die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung je Zuwendungsempfänger ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Richtlinie (Schulträgerbudget). Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bezogen auf die einzelne Maßnahme bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil beträgt mindestens zehn Prozent. Hier die Schulträgerbudgets herunterladen.
Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sind bis zur Höhe des jeweiligen Budgetbetrags (siehe Anlage-1) nur für Anträge möglich, die bis zum 30. September 2020 vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht wurden. In begründeten Fällen und mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) können diese Anträge auch bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Ablauf Antragsverfahren
Im Rahmen des DigitalPakts Schule stellt die Freie Hansestadt Bremen jährlich 9,6 Millionen Euro für die kommenden fünf Jahre für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Das entspricht einem Zuschuss von 48 Millionen Euro. Der Zuwendungszweck ist die Gewährung von Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung trägerneutraler lernförderlicher und belastbarer, interoperabler digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern- Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen aus Mitteln aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger können in ihrer Eigenschaft als
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Art und Höhe der Zuwendung
Ablauf Antragsverfahren
Senatorin für Kinder und Bildung
Referat 15 / Koordinierungsstelle DigitalPakt
Rembertiring 8-12, 28195 Bremen
Telefonnummer: 0421 361-50501
E-Mail-Adresse: DigitalPakt-FHB@Bildung.Bremen.de
Mit den Finanzhilfen fördert die Freie Hansestadt Hamburg (FHH) lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen, die Etablierung von Lehr-Lern-Infrastrukturen sowie die Optimierung vorhandener Strukturen. Die Finanzhilfen dienen der Förderung von Investitionen in die Infrastruktur der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie in die Infrastruktur ihnen gleichwertiger Schulen in freier Trägerschaft nach dem Recht der FHH.
Update vom 04.10.2019: Nach den Herbstferien können erste digitale Tafeln, Laptops und Tablets im Wert von 40 Millionen Euro für den Unterricht bestellt werden. Ein entsprechendes Informationsschreiben wurde jetzt an alle Schulen verschickt. In dem Schreiben wird jeder Schule ein exaktes Budget vorgegeben, in dessen Rahmen die Schulen digitale Geräte einkaufen dürfen. Dafür stehen den Schulen vier verschiedene digitale Tafeln und vier verschiedene Schülergeräte zur Auswahl. Weitere Informationen finden sie unter dem folgenden Link.
Wer wird gefördert
Folgende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden durch die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) gefördert:
Was wird gefördert
Ablauf / Verfahren
Da im Stadtstaat FHH die BSB zugleich Schulträger ist, werden die Fördermaßnahmen durch ein zentrales Projekt und zentrale Stellen der BSB umgesetzt. Gesonderte Anträge einzelner Schulen in hoheitlicher Trägerschaft sind aus diesem Grunde nicht erforderlich.
Der Prozess für die Fördermaßnahmen wird folgt gestaltet
Kontakt im Hamburger Berufsbildungsamt:
Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Verwaltung, Referat V14,
Dr. Johann-Günter Hein
Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg
E-Mail: johann-guenter.hein@bsb.hamburg.de
Telefon: +49 40 428 63-4831
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Hessen insgesamt rund 496 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen. Diese setzen sich aus ca. 372 Millionen Euro aus den Mitteln des Bundes und circa 124 Millionen Euro aus den Landesmitteln und Darlehen der WIBank zusammen. Es werden Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur wie Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen gefördert.
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Voraussetzungen
Die Anträge müssen die folgenden Angaben umfassen
Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://digitale-schule.hessen.de/allgemeine-informationen/was-sind-digitalpakt-schule-und-digitale-schule-hessen
Ablauf Antragsverfahren
Ansprechpartner
Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne per Mail an die folgenden Ansprechpartner:
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Mecklenburg-Vorpommern 99,2 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Darüber hinaus wird das Land für alle Schulträger die erforderlichen 10 % Kofinanzierung übernehmen und damit nochmal knapp 10 Mio. Euro einbringen.
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Hier finden Sie eine Auflistung der zuwendungsfähigen Maßnahmen und Technik.
Voraussetzungen
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an das
Landesförderinstitut M-V
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Petra Stocek 0385 6363-1450
Katharina Zein 0385 6363-1274
Oder per E-Mail an: info@lfi-mv.de
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Niedersachsen rund 522 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Richtlinie ist zum 08.08.2019 in Kraft getreten. Damit können zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 die ersten Anträge gestellt werden. Eine Antragstellung erfolgt über die Software n-DiPS. Hier die Richtlinien herunterladen.
Wer wird gefördert
Voraussetzungen
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Ablauf Antragsverfahren
Die Antragstellung und der Nachweis der Verwendung erfolgen über das Online-Antragsverfahren der Niedersächsische Landesschulbehörde (Bewilligungsbehörde) elektronisch unter https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/ bis zum bis zum 16.05.2023.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an das Fachteam "DigitalPakt Schule" der Niedersächsischen Landesschulbehörde:
Tel.: 0541 77046-555
E-Mail: FachteamDigitalpaktSchule@nlschb.niedersachsen.de
Ihre zuständige Sachbearbeitung in dem Fachteam DigitalPakt Schule steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Zuwendungsverfahren zur Verfügung. Hier finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Nordrhein-Westfalen aus dem Digitalpakt bis 2024 insgesamt ca. 1 Milliarde Euro. Ziel der Landesregierung ist, die Schulen fit zu machen für die Digitalisierung. Das Lernen mit digitalen Medien soll gestärkt werden.
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Voraussetzungen
Jedem Förderantrag sind folgende Dokumente beizufügen:
Eine Förderung aus dem Schulträgerbudget wird nur für Maßnahmen gewährt, wenn diese bis zum 31. Dezember 2021 bei der Bewilligungsstelle vollständig eingereicht wurde. Wie hoch das Förderbudget je Schulträger definiert ist, finden Sie in der folgenden Anlage zum Download.
Ablauf Antragsverfahren
Anträge auf Gewährung der Zuwendung aus dem DigitalPakt Schule des Bundes sind vor Beginn der Maßnahme online einzureichen. Für die Antragsstellung wird gerade ein Online-Verfahren aufgesetzt, um eine möglichst schnelle und unbürokratische Bearbeitung zu gewährleisten.
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Online-Antragsstellung:
https://foerderportal.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=8E3F7EF94EA680A561E4
Die Förderregeln für den DigitalPakt in Rheinland-Pfalz stehen. „Die Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts ist fertig und mit dem Bundesbildungsministerium und dem Landesrechnungshof abgestimmt“, sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank würden derzeit die Software aufgesetzt und die notwendigen Strukturen geschaffen, damit die Anträge der Schulträger ab Ende September über das Online-Portal eingereicht werden könnten.
Der DigitalPakt Schule sieht vor, dass der Bund in den kommenden Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro für digitale Geräte und Lernprogramme in Schulen zahlt. Davon entfallen rund 241 Millionen auf Rheinland-Pfalz. Dazu kommen etwa 35 Millionen Euro im Doppelhaushalt der Landesregierung 2019/2020. Für den DigitalPakt war eine Änderung des Grundgesetzes nötig, damit der Bund diese direkte finanzielle Förderung möglich machen kann, obwohl Bildung Ländersache ist.
Wer wird gefördert
Zuwendungen können gewährt werden an
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen in den Bereichen
jeweils einschließlich Planung, Aufbau und Inbetriebnahme,bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation.
Begleitende Projektmaßnahmen werden dann gefördert, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit einer Maßnahmebesteht. Wie in den Richtlinien definiert, zählen dazu insbesondere auch der Erwerb von Lizenzen zum Betrieb, Nutzung und Wartung der Geräte und Netze erforderliche Software; projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister sind ebenfalls förderfähig, wenn sie einer möglichst wirtschaftlichen Projektumsetzung dienen. Hier die Richtlinien herunterladen.
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Voraussetzungen
Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn
Art und Höhe der Zuwendung
Kontakt
Zur Abwicklung der Fördermaßnahme, einschließlich der Beratung, hat das Ministerium für Bildung folgende Stelle benannt:
Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzhofstraße 4, 55116 Mainz
Fragen richten Sie bitte an folgende Stelle:
Beratung DigitalPakt Schule
06131 6172-1234
digitalpakt@isb.rlp.de
Alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Verwaltungsvorschrift, der Konkretisierung ihrer Bestimmungen und der Abwicklung der Förderung sind ausschließlich an die vorgenannte Stelle zu richten. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das dafür vorgesehene elektronische Antragssystem zu nutzen.
Ablauf Antragsverfahren
Die zur Verfügung stehenden Programmmittel werden auf die Zuwendungsempfänger gemäß der Übersicht in der Anlage aufgeteilt (Schulträgerbudget). Jetzt die Liste mit Schulträgerbudgets herunterladen
Für Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget bis zur Höhe des jeweiligen Budgetbetrages sollen Anträge bis zum 16. Mai 2022 vollständig bei der im Feld „Kontakt“ benannten Stelle eingereichtwerden. Nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 soll bis zum 16. November 2021 mindestens die Hälfte des Volumens der Finanzhilfen durch Bewilligungen gebunden sein.
Der Antrag enthält insbesondere
NEU: Seit Juli 2020 gilt ein vereinfachtes Verfahren. Schulträger können ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme nachreichen. Der Bund bestätigt, dass eine Bewilligung der Anträge durch die Länder auch vor der Erstellung der Medienentwicklungspläne zulässig ist, sofern diese spätestens mit der Abrechnung der Maßnahme vorliegt.
(Quelle: Kultusministerium Rheinland-Pfalz: https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/hubig-unterrichtsversorgung-wird-sichergestellt-voraussetzungen-fuer-schnellere-digitalisierung-ge/)
Dennoch bleibt der Medienentwicklungsplan ein verbindlicher Bestandteil, um Fördermittel zu erhalten.
Weitere Informationen zur Medienbildung in Rheinland-Pfalz gibt es im Internet unter https://digitalpakt.rlp.de/de/startseite/ oder https://isb.rlp.de/digitalpakt-schule
Im Rahmen des DigitalPakts Schule setzt das Saarland rund 67 Mio. Euro an Fördermitteln zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft ein. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Digitale Technik soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Unterricht leisten.
Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Insgesamt steht im Saarland ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 67 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Schulen können selbst keinen Antrag einreichen. Das übernimmt der jeweilige Schulträger und stellt die Anträge bei der zuständigen Stelle im Ministerium für Bildung und Kultur (Referat B8 - Medienbildung und Digitalisierung von Schulen). Hier finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Was sind die Grundlagen der saarländischen Förderrichtlinie?
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Förderzeitraum
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das:
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat B8 - Medienbildung und Digitalisierung von Schulen
Trierer Str. 33
66111 Saarbrücken
Mail: digitalpakt@bildung.saarland.de
Ansprechpartner
Rüdiger Fries, MBK, B8
(0681) 501-7361
Verena Heckmann, MBK, B8
(0681) 501-7916
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen, an freie Träger genehmigter Ersatzschulen, an freie Träger staatlich anerkannter internationaler Schulen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen zum Aufbau, Erweiterung oder Verbesserung der digitalen Vernetzung, einschließlich Schulserver als Auszahlungsvoraussetzung für weitere Fördergegenstände:
Sowie investive Begleitmaßnahmen im unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit einer Maßnahme (Lizenzen, Software) und Projekt-vorbereitende und -begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Projektumsetzung dienen (z. B. Kurzeinweisungen).
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn:
Konditionen
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
So beantragen Sie die Fördermittel richtig
Frist / Dauer
Der Antrag ist bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
„Wichtig ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Schulträgern und Schulleitungen in Vorbereitung der Anträge, damit pädagogische Konzepte der Schulen und Investitionen in die technische Ausstattung abgestimmt sind. Das Kultusministerium wird dafür noch vor den Ferien eine Veranstaltungsreihe für Schulleitungen und Schulträger anbieten“, so der Kultusminister Christian Piwarz.
Weitere Informationen zur Medienbildung in Sachsen gibt es im Internet unter http://www.medienbildung.sachsen.de und http://www.digitalpakt.sachsen.de.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Sachsen-Anhalt rund 137 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Antragsberechtigt sind Schulträger. Je Schulstandort kann der Schulträger mehrere Anträge stellen.
Wer wird gefördert
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie Projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Voraussetzungen
Ablauf Antragsverfahren
Die Anträge müssen spätestens bis zum 30.06.2021 bei dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
DigitalPaktSchule / LINDIUS
Herr Günther (Landeskoordinator)
Tel. (0345) 2042 -239
Antragsannehmende Stelle:
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
DigitalPakt Schule / LINDIUS
Riebeckplatz 9
06110 Halle (Saale)
Bewilligungsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
IKT- und Schulbauförderung
Referat 306
Weitere Hinweise zur Verfahrensweise finden Sie in der Anlage. Diese können Sie hier herunterladen.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Schleswig-Holstein rund 170 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Mittel werden in erster Linie für den Aufbau, die Erweiterung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur genutzt
Welche Summe steht zur Verfügung?
Was wird gefördert
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Voraussetzungen
Die Gewährung einer Zuwendung für Investitionsmaßnahmen an Schulen setzt Folgendes voraus:
Verfahren
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist unter Verwendung des im Online-Portal abrufbaren Vordrucks zu stellen (https://dpakt.schleswig-holstein.de/). Der ausgefüllte Vordruck ist auszudrucken und vom Antragsteller unter Bezugnahme auf die Eingaben im Online-Portal dem Ministerium unterzeichnet auf dem Postweg zuzuleiten.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Projektteam DigitalPakt Schule
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Die Angaben und Nachweise (gemäß Nummer 5) sind über das Online-Portal einzugeben und hochzuladen. Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sind nur möglich, wenn entsprechende Anträge bis zum 31. Dezember 2022 vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Richtlinien können Sie hier herunterladen.
NEU: Seit Juli 2020 gilt ein vereinfachtes Verfahren. Schulträger können ihre Anträge zunächst ohne Medienentwicklungsplan stellen und müssen diesen erst mit der Abrechnung der Maßnahme nachreichen. Der Bund bestätigt, dass eine Bewilligung der Anträge durch die Länder auch vor der Erstellung der Medienentwicklungspläne zulässig ist, sofern diese spätestens mit der Abrechnung der Maßnahme vorliegt.
Das Bildungsministerium Schleswig-Holtstein ließ wissen, dass es die Schulträger über das vereinfachte Verfahren noch informieren werde. (Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Digitalpakt-Schulen-sollen-schneller-an-Geld-kommen,digitalpakt174.html)
Dennoch bleibt der Medienentwicklungsplan ein verbindlicher Bestandteil, um Fördermittel zu erhalten.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule stellt Thüringen von 2019 bis 2024 auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von 132.368.000 € (90 vom Hundert des förderfähigen Gesamtinvestitionsvolumens). Der Freistaat Thüringen wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebende Körperschaft weitere 14.707.556 € als Ko-Finanzierung zur Verfügung stellen (10 vom Hundert des förderfähigen Gesamtinvestitionsvolumens). Insgesamt stehen damit Mittel in Höhe von bis zu 147.075.556 € zur Verfügung.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Schulträger der staatlichen Schulen und Schulträger der Schulen in freier Trägerschaft gemäß § 3 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern vom 16. Mai 2019 zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024.
Was wird gefördert
Zuwendungen für den Ausbau der Infrastruktur zur Schaffung und Verbesserung der Voraussetzungen für die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Medientechnik im Unterricht an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen in Thüringen.
Nicht förderfähig sind
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur unter den folgenden Voraussetzungen gewährt
Art und Höhe der Zuwendung
Ablauf Antragsverfahren
Die Entscheidung über die Förderung ergeht auf Antrag. Die Antragsteller können im Rahmen des verfügbaren Budgets mehrfach Anträge stellen. Die Budgets finden Sie in den Richtlinien auf Seite 6. Hier die Richtlinien herunterladen.
Im Regelfall soll ein Antrag den infrastrukturellen Ausbau mehrerer Schulen (d. h. mehrere Maßnahmen) eines Schulträgers umfassen. Der Antrag ist an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), Postfach 90 04 63, 99107 Erfurt, zu richten. Anträge können laufend, jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn gestellt werden.
Der Antrag besteht aus einem Antragsvordruck, welcher allgemeine Angaben zum Vorhaben und zum Zuwendungsempfänger sowie Erklärungen des Zuwendungsempfängers (zum Maßnahmenbeginn, zur Doppelförderung durch EU-, Bundes- und Landesmittel, zu subventionserheblichen Tatbeständen, zur Mitwirkung usw.) beinhaltet, und folgenden Anlagen:
Das TMBJS kann zur Plausibilitätsprüfung der Höhe des im Antrag dargestellten Förderbedarfs die Vorlage von Preisangeboten vom Antragsteller nachfordern. Die vom TMBJS vorgegebenen Muster für den Antragsvordruck und die Anlagen zum Antrag werden auf der Internetseite des TMBJS veröffentlicht und sind zu verwenden. Die Originalbelege sind bis zum 31. Dezember 2029 bei den Schulträgern aufzubewahren.