f faehigDie Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Ab sofort können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.
Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen., hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen – z.B. in Form von Lizenzen – zu befriedigen.

In den Bundesländern sind auch die Träger staatlich anerkannter Pflegeschulen, Altenpflegeschulen, Kinderkrankenpflegeschulen und Krankenpflegeschulen (im Folgenden zusammengefasst: Pflegeschulen) teilnahmeberechtigt. Die Fördermittel setzen sich aus einem Bundeszuschuss (75%) und einem Eigenanteil des Förderungsempfängers (25%) zusammen. Dieser Eigenanteil wird bei Maßnahmen der Pflegeschulen vollständig aus Landesmitteln übernommen.

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